Der Weg in die Hochschule
Die deutsche Hochschullandschaft hat sich in den letzten Jahren einem schnellen Veränderungsprozess unterzogen und wandelt sich stetig weiter. Mittlerweile wurde durch den Ende der 1990er Jahre ins Leben gerufene Bologna-Prozess eine große Anzahl von Studiengängen mit Diplomabschluss in Bachelor-Masterstudiengänge umgewandelt. Den Bologna-Prozess setzte man in Gang, um die Mobilität zu fördern, die internationale Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und das Hochschulwesen in Europa vergleichbar zu machen.
Dabei muss man in Deutschland zwischen drei verschiedenen Studiengang-Gruppen unterscheiden: es gibt hochschulintern zugelassene Studiengänge, zulassungsfreie Studiengänge sowie bundesweit und landesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Im Hinblick auf die hochschulintern zulassungsbeschränkten Studiengänge ist zu sagen, dass die meisten Studiengänge an deutschen Hochschulen mit einem örtlichen Numerus Clausus (NC) ausgestattet sind. Die Bewerbung richtet sich in solchen Fällen direkt an die Hochschule. Dabei muss auf den Zeitraum zwischen dem 15.5 und 15.7 geachtet werden. Im Hinblick auf Alt- und Neu-Abiturienten, bei denen einige Hochschulen in Bezug auf den örtlichen NC Unterschiede machen, sollte man die genauen Termine zur Bewerbung noch einmal bei der Hochschule in Erfahrung bringen.
Zulassungsfreie Studiengänge zeichnen sich hingegen dadurch aus, dass man sich dort an solchen Hochschulen einfach einschreiben kann und keine vorherige Bewerbung vonnöten ist. Das einzige, das man eventuell noch beibringen muss, sind zusätzliche Unterlagen. Auch hierbei sollte man frühzeitig mit der Hochschule in Kontakt treten, da der Bewerbungszeitraum zwischen dem 15.5 und dem 15.9. liegt, wenn die Studiengänge zum Wintersemester starten.
Ferner gibt es in Deutschland natürlich auch Studiengänge, die zulassungsbeschränkt sind. Dies bezieht sich auf die Studienplätze in den Fächern Tiermedizin, Pharmazie, Biologie, Zahnmedizin und Medizin. Zur Koordination dieser Studienplätze tritt die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) auf den Plan. Dabei hängen die Auswahlgrenzen der ZVS immer von Angebot und Nachfrage ab und sind kein festgesetzter Wert. Somit liegt es in der Natur der Sache, dass die Auswahlgrenzen von Semester zu Semester schwanken. Dahingehend kann man auch nur Winter- mit Wintersemestern und Sommer- mit Sommersemestern vergleichen. So ist nämlich das Studienangebot im Hinblick auf ein Sommersemester stark reduziert und beschränkt sich nur auf wenige Hochschulen.
Etwas anders läuft das Verfahren bei privaten Hochschulen. Hier muss man in den meisten Fällen umfangreiche Bewerbungsunterlagen beibringen, schließlich sind diese zunächst die einzige Visitenkarte des Bewerbers. Anhand dessen verschafft sich das Auswahlkollegium einen ersten Eindruck vom potentiellen Studenten. Die europäische Wirtschaftshochschule in Berlin zum Beispiel lädt als zweiten Schritt die Bewerber zu einem schriftlichen Test (European Management Admission Test/EMAT) ein. Hierbei soll ein Sprach-, Persönlichkeits- und ein Eignungsprofil erstellt werden.
Der Numerus Clausus ist an jeder Hochschule und für jedes Fach unterschiedlich und differiert von Semester zu Semester. Über die Anzahl der freien Studienplätze im Verhältnis zur Anzahl der Bewerbungen wird der NC berechnet. So kann man davon ausgehen, dass ein NC sehr hoch ist, wenn sich ein Studiengang großer Beliebtheit erfreut.

